VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 vor dem Landgericht Karlsruhe: Nächstes “VW-Dieselgate-2.0-Urteil”

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Mönchengladbach (ots) – Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Karlsruhe hat einem geschädigten Verbraucher bestätigt, dass ihm durch den Kauf eines Fahrzeugs mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels der ersten Generation des Typs EA189, ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Die Volkswagen AG hat sich nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftbar gemacht.

Im Dieselgate 2.0, also dem Abgasskandal um den VW-Dieselmotor EA288 (Abgasnorm Euro 6), ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil zu verzeichnen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 9 O 93/20) hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4×4 Schadenersatz in Höhe 15.842,64 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2020 zu zahlen, die Klägerin von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1732,64 Euro freizustellen und 86 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu decken.

“Die Begründung des Gerichts folgt den bekannten Argumenten. Der Motor des Typs EA288 des streitgegenständlichen Fahrzeugs ist mit einer Software ausgestattet, die erkennt, wenn das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus durchfährt und dann in einen Modus umschaltet, in welchem der SCR-Katalysator dauerhaft ausreichend Harnstoff zugeführt wird, um die Emission gemäß den vorgeschriebenen Abgaswerte zu reduzieren. Im normalen Fahrbetrieb hingegen wird weniger Harnstoff verwendet, sodass es zu einem deutlich erhöhten Emissionsausstoß kommt. Damit ist der Motor des Skoda Yeti 2.0 TDI 4×4 ausdrücklich mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet. Daraus resultiert insgesamt die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Den mit einer Fahrkurvenerkennung ausgestatteten Motor einzubauen, stellt bereits eine sittenwidrige Handlung dar”, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde.

Das Gericht hat auch den Vortrag der Klägerin als substantiiert und schlüssig bezeichnet und deutlich herausgestellt, dass Behauptungen erst dann unbeachtlich seien, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich ins Blaue hinein aufgestellt worden sei. Das ist für Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung eine wichtige Aussage: “Die Volkswagen AG und andere Automobilhersteller versuchen sich regelmäßig damit herauszureden, dass die Behauptungen der Klageparteien willkürlich und unbelegt seien. Damit wollen sie ihren Schadenersatzpflichten umgehen. Das Landgericht Karlsruhe hat nun deutlich gemacht, dass Kläger auch dann substantiierte und schlüssige Vorträge halten können, wenn sie sich nur auf vermutete Tatsachen stützen können, weil sie mangels Sachkunde und Einblick in die Produktion des Motors und des verwendeten Systems der Abgasrückführung oder -verminderung keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen haben können.”

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung verweist auch auf weitere aktuelle Urteile zum VW-Dieselgate 2.0. Mit Urteil vom 12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Duisburg verpflichtet, an einen geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18) wiederum hat die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen VW Golf VII 2.0 TDI verurteilt. Dem geschädigten Verbraucher wurden 23.863,05 Euro zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen zugesprochen.

Für den Rechtsanwalt ist daher klar: “Ein Gericht hat einmal mehr herausgestellt, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!” Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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