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    Auto und VerkehrBlitzer-Streit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für bundesweite Entscheidung

    Blitzer-Streit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für bundesweite Entscheidung

    Berlin (ots) – Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs
    (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden,
    bundesweit vor Gericht. Jetzt gaben die Koblenzer Richter einer
    Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderten das Oberlandesgericht
    Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur
    einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

    Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die
    PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung
    der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die
    benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt
    worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem
    Bundesgerichtshof vorlegen müssen (§ 121 Absatz 2 des
    Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der
    Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht.
    Dieses kann nun den BGH anrufen.

    Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu
    schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro
    bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem
    Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war,
    legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19).
    Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden
    Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr
    eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer
    trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte
    stehen in der Kritik.

    Wie sich die Forderung des Verfassungsgerichtshofs auswirken kann, erklärt die
    Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de – die auf Vorwürfe
    im Straßenverkehr spezialisiert ist. “Die Entscheidung des
    Verfassungsgerichtshofs ist von enormer Bedeutung für alle Autofahrer, da sie
    vermutlich den überfälligen Weg für eine bundeseinheitliche Rechtsprechung durch
    das Anstreben einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den BGH ebnet.”, sagt
    Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: “Eine
    bundeseinheitliche Regelung ist zwingend notwendig, damit die Verkehrsteilnehmer
    wissen, woran sie sind. Die Entscheidung in Koblenz ist ein guter Anfang. Wir
    können nur empfehlen in solchen Fällen unsere kostenfreie Hilfe in Anspruch zu
    nehmen.”

    Kostenfreie Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

    Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit drei großen Anwaltskanzleien
    zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
    können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von
    Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei über einem weiteren
    Drittel besteht die Möglichkeit der Strafreduzierung. Und wie finanziert sich
    das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
    entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter
    bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von
    Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

    Pressekontakt:

    CODUKA GmbH
    www.geblitzt.de
    Leiter Marketing und PR
    Dr. Sven Tischer
    Telefon: 030 / 99 40 43 630
    E-Mail: presse@coduka.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113055/4503158
    OTS: CODUKA GmbH

    Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell

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