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    Auto und VerkehrAlkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten / – Mitfahrt bei Betrunkenen kann Konsequenzen haben – Promillegrenzen gelten auch beim Radfahren

    Alkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten / – Mitfahrt bei Betrunkenen kann Konsequenzen haben – Promillegrenzen gelten auch beim Radfahren

    Coburg (ots) – Helau und Alaaf: Die fünfte Jahreszeit hat begonnen und nähert
    sich langsam ihrem Höhepunkt. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso
    zum Fasching wie die gute Laune. Manch einer fühlt sich nach ein, zwei Gläsern
    immer noch als Herr des Geschehens, doch der Eindruck täuscht. Schon geringe
    Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken.

    Bei Fahrauffälligkeiten – wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem
    Auffahren – drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein
    Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit
    mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, darf sich mindestens einen Monat nicht
    ans Steuer setzen und kassiert zwei Punkte in Flensburg.

    Ist ein Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber
    automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Wen die Polizei so antrifft,
    der muss sich für mindestens sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden.
    Weitere Konsequenzen sind drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Bei
    solch einer Trunkenheitsfahrt wird der Führerschein entzogen. Seine Rückgabe
    muss bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

    Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise
    während der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu. Auch Rad fahren und
    Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab
    0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille
    muss auch ein Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob er
    einen Führerschein besitzt.

    Nicht mit Versicherungsschutz spielen

    Soweit die strafrechtliche Seite. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann
    sich das, wie die HUK-COBURG mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz
    auswirken. Inwiefern hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen
    Fahrtüchtigkeit ab. Also davon, ob der Fahrer eine Situation erkannt und
    angemessen reagiert hat. Wer Schlangenlinien gefahren ist, Autos gerammt hat
    oder von der Straße abgekommen ist, hat diese Grenze überschritten. Wie viel
    Alkohol zu Ausfallerscheinungen führt, ist bei jedem verschieden. Im Extremfall
    genügt ein Glas Sekt.

    Lässt sich der Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der
    Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer
    von seiner Leistungspflicht. Das heißt: Die Versicherung reguliert den Schaden
    des Opfers, nimmt aber den Unfallverursacher in Regress. Maximal 5.000 Euro kann
    sie sich vom Schädiger zurückholen.

    In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit
    berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen. Bei 1,1
    Promille gilt der Alkoholgenuss automatisch als unfallursächlich. Allerdings
    genügen auch geringere Mengen, um den Versicherungsschutz ins Wanken zu bringen.
    Die Gretchenfrage ist und bleibt die Ursächlichkeit für die Karambolage.

    Beifahrer mit in der Verantwortung

    Auch wer bei seinem alkoholisierten Trinkkumpan ins Auto steigt, muss bei einem
    Unfall mit Konsequenzen rechnen. Wird der Beifahrer verletzt, können seine
    Ansprüche gekürzt werden, die er im Normalfall gegen den Verursacher gehabt
    hätte. Dies gilt zum Beispiel für das Schmerzensgeld. Die Rechtsprechung
    unterstellt hier, dass ein Beifahrer, der sich zu einem Betrunkenen ins Auto
    setzt, sich selbst gefährdet und die Verletzungsfolgen dadurch mit verursacht
    hat.

    Selbst am Morgen nach einer fröhlich durchzechten Nacht ist der Alkohol immer
    noch ein Thema. Schließlich dauert es um die zehn Stunden, bis ein Promille
    Alkohol im Körper abgebaut wird. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Umstieg auf
    öffentliche Verkehrsmittel.

    Pressekontakt:

    Karin Benning
    Tel.: 09561/9622604
    Mail: karin.benning@huk-coburg.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7239/4500323
    OTS: HUK-COBURG

    Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

    Der Beitrag Alkohol im Blut kann Versicherungsschutz kosten / – Mitfahrt bei Betrunkenen kann Konsequenzen haben – Promillegrenzen gelten auch beim Radfahren erschien zuerst auf Presseverteiler CarPr.de | Auto News | Automagazin Portale | Auto-PR | PR Marketing für die Automobilbranche.

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